SUISA
aus VOLKSMUSIK-Lexikon, der freien Wissensdatenbank
Beschrieb: Schweizerische Gesellschaft für Urheberrecht
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Urheberrecht im Internet
Immer wieder werden wir von VolksmusikantInnen angefragt, wie denn das sei mit der STUBETE (http://www.volksmusiknet.ch/loadext.php?go=stubete) auf www.volksmusiknet.ch. Wie das geregelt sei mit den Urheberrechten, ob Komponisten vergütet würden usw.
Hier ganz einfach: Volksmusiknet.ch hat alle Titel der STUBETE bei der Urheberrechtsgesellschaft SUISA (http://www.suisa.ch) angemeldet, erhält dafür eine Rechnung nach den vorgeschriebenen Tarifen, und darf somit die Non-Stop-Stubete auf der Homepage haben.
Bereits im Oktober 2001 haben sich Volksmusiknet.ch und zwei SUISA-Verantwortliche zusammengesetzt und diese Lösung gefunden. Jedes Stück das also bei uns in der STUBETE läuft ist von der SUISA erfasst, , Volksmusiknet.ch in Rechnung gestellt, und das Geld wird dann von der SUISA anteilsmässig an die Komponisten/Texter ausgeschüttet.
Zur Zeit sind nahezu 1000 Titel in der Non-Stop-STUBETE. Jedesmal, wenn wir die STUBETE mit neuen Stücken "laden", werden also die Abgaben nach Tarif fällig. Auseinanderzuhalten sind folgende Abgaben: 1. Grundgebühr zum Aufschalten des Titels (einmalig) 2. Jährliche Kosten für das Abspielen dieser Titel.
Und hier gleich noch was zum "Kopierschutz". Volksmusiknet.ch hat seine STUBETE technisch so eingerichtet, dass die Stücke wohl perfekt am PC tönen, wer aber versucht diese herunterzuladen und auf Kassette oder CD zu überspielen, wird schon bald merken, dass das fast nicht geht. Beim kopieren wäre die Qualität so "mies", dass man es lieber lässt.
Interview mit der SUISA
Immer mehr Gruppen und Organisationen haben selbst eine Homepage im Internet und da tauchen in Sachen Urheberrechtsschutz bei uns immer wieder die gleichen Fragen auf. Weil Volksmusiknet.ch es äusserst wichtig findet, dass Komponisten und Texter zu ihrem Honorar kommen, haben wir einige Fragen der SUISA vorgelegt. Laico H. Burkhalter, Abteilungsleiter Vervielfältigungsrechte SUISA, hat sie beantwortet.
Volksmusiknet. ch: Wenn eine Schwyzerörgeligruppe auf Ihrer Homepage ihre neue CD vorstellt und dabei zwei „Müsterli“ auf der Homepage aufspielt, muss die Gruppe SUISA-Gebühren bezahlen dafür?
SUISA: Ja, sofern das durch die SUISA verwaltete Repertoire betroffen ist und die Schutzfristen noch nicht erloschen sind. Die Schutzfristen erstrecken sich in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Volksmusiknet.ch: Meistens komponieren ja Gruppenmitglieder die neuen Stücke. Muss auch SUISA-Gebühr bezahlt werden, wenn „eigene Stücke“ auf der Homepage sind?
SUISA: Nur wenn der Rechteinhaber und der Nutzer identisch sind, wird auf ein Inkasso verzichtet. Also im konkreten Fall, wenn der Komponist auf seiner eigenen Hompage seine Werke nutzt. Sobald jedoch mehrere Komponisten oder ein Musikverlag am Werk berechtigt sind, erfolgt ein Inkasso durch die SUISA.
Volksmusiknet ch: Und wenn die Stücke nur angespielt werden? 20 Sekunden zum Beispiel. Wie viele Sekunden sind dann SUISA-frei?
SUISA: Es existiert keine zeitliche Grenze bis zu welcher eine Musiknutzung kostenlos ist.
Volksmusiknet.ch: Viele Homepages von Volksmusikgruppen haben Links zu anderen Gruppen oder Organisationen. Ein Link auf der Seite zu DRS MW 531 zum Beispiel oder eben ein Links aufs Musikprogramm bei Volksmusiknet.ch. Wer bezahlt dann die SUISA-Gebühr, wenn jemand über den Link der Volksmusikgruppe auf diese Seiten kommt und dort Musik hört?
SUISA: Links auf legale Angebote sind zulässig und nicht kostenpflichtig sofern ersichtlich ist, dass der Inhalt via link von einer anderen Homepage angeboten wird.
Zusammenfassung
Mit dieser Antwort wäre es also geklärt: Wenn sie die Non-Stopp-Stubete von Volksmusiknet.ch auf ihrer Seite verlinken ist das legal und auch nicht kostenpflichtig für sie. Wie sie auf ihrer Seite einen Link setzen können, sagt ihnen unser Webmaster gerne. Kontaktieren sie ihn unter mailto:info@volksmusiknet.ch - und schon bald können ihre Besucher via ihrer Homepage stundenlang volkstümliche Musik hören.
Wenn Sie weitere urheberrechtliche Fragen zum Thema Internet haben, schreiben sie uns diese. Wir helfen ihnen gerne eine Lösung zu finden. Schreiben sie uns aber auch, wenn sie Ärger in Sachen Urheberrecht, SUISA (http://www.suisa.ch), Verlagen oder Produktionsfirmen haben. Wir versuchen ihnen dabei gerne zu helfen, oder sie an die richtigen Stellen für Hilfe zu vermitteln.
Peter Sollberger, Redaktion
Weblinks
- SUISA Homepage (http://www.suisa.ch)

